Berichterstattung
Die Berichterstattung über die Resultate der Externen Schulevaluation umfasst verschiedene
Elemente:
- Die mündliche
Berichterstattung erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Evaluationsberichts. Dabei
wird in einem ersten Schritt mit den Führungsverantwortlichen der Schule eine
Validierungssitzung durchgeführt, um die Nachvollziehbarkeit der Urteile und
Erläuterungen sicherzustellen. Anschliessend wird das Kollegium im Rahmen einer
Präsentationsveranstaltung über die wichtigsten Resultate der externen Schulevaluation
informiert.
- Mit dem schriftlichen
Evaluationsbericht erhält die Schule umfassendes Datenmaterial für
weiterführende Qualitätsdiskussionen und für die Rückmeldungen an die Eltern und
die Information der
Öffentlichkeit.
- Alle zwei Jahre werden in Form eines Monitoringberichts zusammenfassende Aussagen
über die Ergebnisse der durchgeführten externen Schulevaluationen gemacht. Der
Monitoringbericht geht an das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau.