Wie gross ist der Aufwand für die einzelne Schule?
Für die einzelne Schule entsteht kein direkter finanzieller Aufwand. Indirekter finanzieller Aufwand entsteht durch zeitlichen und personellen Aufwand verschiedener Personen.
Für die Mitarbeitenden einer Schule besteht der zeitliche Aufwand im Ausfüllen eines Fragebogens, in der Teilnahme an je einer Informations- und Rückmeldeveranstaltung sowie den Gruppen- oder Einzelinterviews. Die Leitungspersonen setzen zusätzliche Zeit ein für Vorbereitungs- Organisations- und Entwicklungsarbeit (Erstellen des Schulportfolios, Einteilen und Aufbieten der Interviewteilnehmenden, Evaluationsbericht analysieren, Massnahmen ableiten usw.).
Was kann man tun, wenn man mit den Evaluationsergebnissen nicht zufrieden ist?
Die Urteile des Evaluationsteams sind nicht verhandelbar. Ist die Schule mit dem Bericht oder mit einzelnen Teilen nicht einverstanden, können die Schulpflege und die Schulleitung eine schriftlich begründete Gegendarstellung einreichen. Diese Gegendarstellung muss von der Schulpflege und der Schulleitung gemeinsam verfasst und unterzeichnet werden. Innerhalb von 12 Schulwochen nach Erhalt des schriftlichen Evaluationsberichts muss die Gegendarstellung bei Peter Steiner, Leiter der Fachstelle Externe Schulevaluation und bei Mirjam Obrist, Leiterin Sektion Entwicklung des Departements Bildung, Kultur und Sport eingetroffen sein. Diese Stellungnahme wird als Anhang dem Evaluationsbericht beigefügt und ist Teil davon.
Wie sind die internen und externen Schulevaluationen miteinander verbunden?
Die interne und die externe Evaluation sind auf verschiedenen Ebenen miteinander verbunden:
Weshalb erhalten die Lehrpersonen nach dem Unterrichtsbesuch kein ausführliches Feedback?
Die Externe Schulevaluation beurteilt das System Schule. Die Beurteilungen methodisch - didaktischer Kompetenzen der Lehrpersonen gehört nicht in den Aufgabenbereich der externen Schulevaluation. In den Schulbesuchen werden in Ergänzung zur schriftlichen Vorbefragung der Schülerinnen und Schüler das Schul- und Unterrichtsklima beobachtet.
Nur wenn gravierende Mängel, z. B. Offizialdelikte, festgestellt werden, werden der Präsident / die Präsidentin der Schulpflege, die Schulleitung sowie die Leiterin des kantonalen Inspektorats informiert.
Wer erhält Einblick in die Evaluationsergebnisse?
Die Evaluationsergebnisse werden der Schulführung und den Lehrpersonen in Validierungsworkshops bzw. in mündlichen Rückmeldeveranstaltungen präsentiert. Je ein schriftlicher Bericht geht an das Präsidium der Schulpflege, die Schulleitung und an die zuständige Inspektoratsperson. Da die Datenhoheit bei der Schulführung liegt, entscheidet sie, wann und in welcher Form Ergebnisse des Berichts öffentlich gemacht werden.
Was geschieht, wenn die Evaluationsergebnisse negativ sind?
Werden gravierende Qualitätsmängel festgestellt, legen Schulpflege und Schulleitung ihre aufgrund des detaillierten Evaluationsberichts geplanten Massnahmen dem Inspektorat zur Genehmigung vor.
Das Inspektorat kann zusätzliche Massnahmen anordnen, wenn Schulpflege und Schulleitung die festgestellten Qualitätsmängel nicht von sich aus zu beheben vermögen.
Das Departement Bildung, Kultur und Sport kann auf Antrag der Schulevaluationskommission (ab Schuljahr 2008/09), des Inspektorats oder der betreffenden Schulpflege selber eine ausserordentliche Schulevaluation zur Überprüfung der Massnahmenumsetzung anordnen.
(Verordnung zur Geleiteten Schule, §26 vom 23. 11. 2005)