Schriftliche Berichterstattung

Der schriftliche Evaluationsbericht beinhaltet folgende Kapitel:

Evaluationsergebnisse I

Ampelkriterien
Evaluationsergebnisse II Zum Profil der Schule
Evaluationsergebnisse II Beurteilung des Evaluationsfokus entlang der Qualitätsdimensionen
Evaluationsergebnisse IV Empfehlungen

Evaluationsergebnisse V

Quantitative Resultate aus den Vorbefragungen (auf CD)

Im Normalfall hat die Schule die Datenhoheit über den ganzen Evaluationsbericht mit den Evaluationsergebnissen II bis V. Je ein vollständiger Bericht geht in Papierform an das Präsidium der Schulpflege, an den Schulleiter resp. die Schulleiterin und den zuständigen Inspektor / die zuständige Inspektorin. Auf einer der CD erhält die Schule den Evaluationsbericht auch in Form einer pdf-Datei. Die Führungsverantwortlichen vor Ort entscheiden darüber, in welcher Form sie Ergebnisse auch den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Von jeder Schule stellt die Fachstelle Externe Schulevaluation die Evaluationsergebnisse I ("Ampelkriterien") - im Sinne einer Rechenschaftslegung - vierteljährlich dem Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau (BKS) zu.

Wurden im Rahmen der externen Schulevaluation gravierende Qualitätsdefizite festgestellt (ein Ampelkriterium ist negativ), so erhält das BKS den umfassenden Evaluationsbericht. Die Leiterin des kantonalen Inspektorats entscheidet, unter Einbezug der entsprechenden Gremien, welche Empfehlungen zu einem dringenden Handlungsbedarf führen und zu welchem Zeitpunkt eine Nachevaluation durchgeführt werden muss.